Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen steht und keinen durch sie auferlegten Einschränkungen unterliegt. Dadurch kann ein Wahlarzt individueller auf seine Patienten eingehen und sich mehr Zeit für sie nehmen.

Überzeugende Vorteile

Das Leistungsspektrum eines Wahlarztes entspricht dem der sozialen Krankenversicherung, darüber hinaus werden auch Leistungen angeboten, die nicht im Katalog der sozialen Krankenversicherungsträger vorgesehen sind.

Sie als Patient haben Zugang zu jedem Wahlarzt.

Bei fachübergreifenden Problemstellungen kann ein Wahlarzt zu jedem anderen Arzt überweisen und ins Krankenhaus einweisen.

Zwar müssen die Kosten einer Behandlung vorerst von Ihnen selbst getragen werden, jedoch erhalten Sie eine Rückerstattung von Ihrer Krankenkasse, die in der Regel bis zu 80% des Kassentarifs ausmacht.

Kostenlose Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgedarmspiegelungen sind ab dem 50. Lebensjahr alle 10 Jahre für alle Versicherten völlig kostenlos. Hier besteht somit kein Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Vertragsarzt.

Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse

Für ärztliche Leistungen, die auch bei einem Kassenarzt abgerechnet werden können, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Im Regelfall entspricht das einer Erstattung von 80% der entstandenen Kosten. Wenn Sie privat versichert sind, richtet sich die Rückerstattung nach Ihrem Versicherungsvertrag.

Für die Rückerstattung müssen Sie verschiedene Dokumente bei Ihrer Krankenkasse einreichen wie die erhaltene Honorarnote und eine Zahlungsbestätigung. Nötige Formulare erhalten Sie von uns. Gern geben wir Ihnen direkt und detailliert Auskunft über alle nötigen Schritte und kümmern uns auf Wunsch auch um die gesamte Abwicklung.

Bitte beachten Sie, dass Sie pro Quartal nicht gleichzeitig einen Wahlarzt und einen Kassenarzt desselben Faches aufsuchen können, wenn Sie eine Kostenrückerstattung in Anspruch nehmen wollen.

Sollten bei Ihnen bezüglich der Kosten, die Ihnen bei uns entstehen, Fragen oder Unsicherheiten bestehen, so bitten wir Sie, uns einfach persönlich oder telefonisch zu kontaktieren.

Sie können die Honorarnote gleich vor Ort mit Bankomat oder bar begleichen und natürlich auch mittels Zahlschein überweisen.
Wenn Sie die Honorarnote sofort begleichen, reichen wir diese gerne für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Einreichformular Krankenkasse